Öffentl. Schwimmen  

Mo. 14:00 - 16:30 Uhr

Di. 18:00 - 20:00 Uhr

Mi. 18:00 - 20:00 Uhr

Do. 15:00 - 17:00 Uhr

So. 10:00 - 12:00 Uhr
(nur für Mitglieder des Fördervereins)

So. 17:00 - 18:30 Uhr
(nur für Frauen und Mädchen)

   

Frühschwimmen  

Mo. - Fr.  6:00 - 7:00 Uhr

Nur für Mitglieder des Fördervereins

(Wenn Sie sich vorstellen können, als Aufsicht auszuhelfen, setzen Sie sich bitte mit dem Vorstand in Verbindung.)

   

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Bei Interesse wenden

Sie sich bitte an Winfried Laux

(Kontaktdaten auf der Vorstandsseite)

   

Kontoverbindung  

Förderverein Schul- und Breitensport Extertal e.V.

Volksbank Bad Salzuflen eG
DE46 4829 1490 3542 3169 01

Sparkasse Lemgo
DE97 4825 0110 0002 0653 99

   

Für Vorstandsmitglieder:

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Der Vorstand des Fördervereins Schul- und Breitensport Extertal e.V. läd alle Mitglieder, Freunde, Förderer und Interessierte zur

Mitgliederversammlung am 22. Mai 2017 um 19:00 Uhr

ins

Restaurant Castello,

Bahnhofstr. 56 in 32699 Extertal

ein.

Tagesordung:

1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Mitteilungen
4. Rückblick auf die Hallenbad-Saison 2016/2017
5. Kassenbericht
6. Entlastung des Vorstandes
7. Wahl 2. Vorsitzende/r
8. Satzungsänderungen
9. Ausblick auf die kommende Saison
10. Verschiedenes

zu 8. Satzungsänderungen:

Es sind folgende Satzungsänderungen vom Vorstand vorgeschlagen:

Absatz

Alt

Neu

§5 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.06. eines Jahres und endet am 31.05. des Folgejahres.

§9 Vorstand, 2) b)

Mindestens 3 Beisitzer/innen

Bis zu 4 Beisitzer/innen

§9 Vorstand, 4) c)

Der Vorstand ist mit 5 Mitgliedern beschlussfähig.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands nach §9, 1) anwesend sind.

§10 Jahreshaupt- und Mitgliederver-sammlung, 1)

… Eine Mitgliederversammlung ist ordentlich einberufen, wenn die Einladung zwei Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung in der Lippischen Landeszeitung und/oder im Nordlippischen Anzeiger veröffentlicht und im Hallenbad ausgehängt wurde. Die Einladung wird zusätzlich auch in Form einer elektronischen Mail erfolgen. …

… Eine Mitgliederversammlung ist ordentlich einberufen, wenn die Einladung den Mitgliedern zwei Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung auf postalischem Weg oder per Email zugegangen ist. Zusätzlich kann die Einladung in der Lippischen Landeszeitung, dem Nordlippischen Anzeiger oder per Aushang im Hallenbad veröffentlicht werden. …

 

Hier sind die bisherige Satzung, die obige Übersicht der Satzungsänderungen und die neue Fassung der Satzung verlinkt. Alle drei Dokumente sind auch rechts im Bereich Downloads zu finden.

 

 Der Vorstand würde sich über zahlreiche Besucher bei der Mitgliederversammlung freuen!